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Selbstbewusst, unbeschwert und sicher durch den Alltag ・ über 20 Jahre Erfahrung und Kompetenz ・ wir machen das Leben mit Inkontinenz lebenswerter

Windeln & Vorlagen auf Rezept

Windeln & Inkontinenzvorlagen auf Rezept


Sie haben bereits eine ärztliche Verordnung / Rezept für Inkontinenzmaterial erhalten und möchten diese nun in Anspruch nehmen?
Dann empfehlen wir Ihnen unseren Partner unizell Medicare, der mit den Marken TENA und forma-care zuverlässig beliefert. Nutzen Sie einfach diesen Button Link, füllen Sie das Formular mit Ihren Angaben aus und laden das Rezept als Bild oder PDF hoch. Anschließend werden Sie telefonisch zu einem Beratungsgespräch kontaktiert.

 Jetzt Kassenrezept einreichen

Erforderliche Voraussetzung für eine verschreibungspflichtige Inkontinenzversorgung ist die ärztliche Bestätigung, dass mindestens eine mittelgradige Inkontinenz vorliegt. Dies bedeutet, dass innerhalb von vier Stunden unkontrolliert eine Urinmenge von 100-200 ml ausgeschieden wird.

Optimale Ergänzung: Die Pflegebox

 Kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40€ direkt zu Ihnen nach Hause. Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch ab Pflegegrad 1. Auch diese können Sie über unseren Vertragspartner UNIZELL gleich mit beantragen. Es ist wichtig zu beachten, dass viele Menschen, die unter Inkontinenz leiden, auch auf Pflege angewiesen sind. In diesem Zusammenhang bieten wir eine wertvolle Unterstützung: Unsere Pflegeboxen werden monatlich bequem zu Ihnen nach Hause geliefert. In diesen Boxen finden Sie die Pflegehilfsmittel, für die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein Anspruch in der häuslichen Pflege besteht. Die Kosten hierfür können monatlich mit bis zu 40 Euro von Ihrer Krankenkasse erstattet werden.

Inkontinenzartikel für Privatpatienten


Die Kostenerstattung für Ihre Inkontinenzprodukte erfolgt durch private Krankenversicherungen gemäß den Bedingungen Ihres abgeschlossenen Vertrags oder Tarifs. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrer privaten Krankenversicherung auf, um Informationen darüber zu erhalten, welchen Betrag sie für Ihre Versorgung übernimmt. Anschließend können Sie bequem bei Windelnkaufen.de bestellen und die Rechnung bei Ihrer privaten Versicherung einreichen, um die entsprechenden Kosten erstattet zu bekommen.

 Bedarfsangabe auf der Rechnung 

Sofern Ihre Krankenkasse dies erfordert, sind wir bereit, auf der Rechnung den Zeitraum anzugeben, für den Ihre Bestellung vorgesehen ist. Dies kann beispielsweise den Bedarf für 2 Monate oder den Bedarf für den Monat Januar umfassen. 

Bestätigung von Privatrezepten 

Einige private Krankenversicherungen verlangen eine Bestätigung für die eingereichten Rezepte. In solchen Fällen können Sie uns das Rezept zusenden. Wir werden es gerne bestätigen und anschließend an Sie zurücksenden. Wenn Ihre Krankenversicherung keine Bestätigung für das Rezept benötigt, ist es nicht erforderlich, das Privatrezept an uns zu senden.

Selbstversorgungspauschale mit Kostenerstattung


Sie sind nicht immer zufrieden mit den Leistungen oder Produkten, welche durch Ihre gesetzliche Krankenkasse erbracht oder geliefert werden? 

Dann empfehlen wir Ihnen einen Antrag auf „Selbstversorgungspauschale mit Kostenerstattung“ bei der Krankenkasse zu stellen. Dieser ermöglicht, dass Ihre Kasse einen Pauschalbetrag zur Auszahlung an den Versicherten bringt.

Wenn Sie die Selbstversorgerpauschale mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ausgehandelt haben, können Sie bei Windelnkaufen.de bequem Bestellen oder ein Abo abschließen. Sie erhalten immer eine Rechnung für Ihre Krankenkassenabrechnung.


Dies bringt Ihnen oder dem Versicherten folgende Vorteile:

  • Eigenverantwortung: Sie entscheiden welches Produkt Sie verwenden möchten. 
  • Bedarfsgerecht: Sie entscheiden über Menge und Zeitpunkt der Lieferung 
  • Kostenkontrolle: Sie haben eine bessere Kontrolle über ihre Gesundheitsausgaben, da sie die Möglichkeit haben, Kostenbewusstsein zu entwickeln und gezielt in ihre Gesundheit zu investieren. 
  • Eigenbeteiligung: Die Selbstversorgungspauschale bedeutet, dass Versicherte zunächst die Kosten selbst tragen müssen, bevor sie eine Erstattung erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Kosten erstattungsfähig sein können.